Abgesichert sind Fehler in der Funktion als Vermittler von Reiseversicherungsverträgen, z.B.
- Fehlerhafte Beratung beim Abschluss eines Reiseversicherungsvertrages
- Nichtweiterleitung von risikoerheblichen Mitteilungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer
- Verzögerung bei der Weiterleitung von Schadenanzeigen
- Unterlassung der Weiterleitung von Deckungsaufträgen an den Versicherer