Die TAS übernimmt die Prüfung der Rechtmäßigkeit und die Erstattung des finanziellen Schadens – also quasi das komplette Reklamationshandling des Reiseveranstalters.
Minderungskosten sind Beträge, die die Reiseteilnehmer als prozentualen Abzug für Schlechtleistungen vom Reisepreis abziehen oder zurückfordern.
Besonderer Vorteil für die Reiseveranstalter ist, dass sie sich praktisch eine eigene Kundenbetreuungs- und Reklamationsabteilung ersparen! Alle Reklamationsfälle werden von den erfahrenen und mit allen einschlägigen Reiserechts-Urteilen vertrauten Juristen der TAS bearbeitet, ohne dass für den Reiseveranstalter zusätzliche Bearbeitungskosten anfallen.
Schadenbeispiele
Sie minimieren mit dieser Lösung Ihr unternehmerisches Risiko auf ein Mindestmaß und wahren damit Ihr Image bei Ihren Kunden und Reisevermittlern.
Clemens Wischner aus Berlin:
Immer Kompetent und freundlich habe ich die TAS in allen Fragen rund um die Versicherungen für mein Reisebüro erlebt. [mehr]